Beglaubigte Übersetzung von Urkunden und Dokumenten

Übersetzung von Urkunden Juristische Übersetzung

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung für eine Behörde, ein Gericht, eine Hochschule, einen Arbeitgeber oder für geschäftliche Zwecke?

IN-TRANSLATIONS erstellt beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und offiziellen Dokumenten in zahlreichen Sprachen – in Dresden und für Kunden deutschlandweit. Dazu gehören unter anderem Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse und Diplome, Führerscheine, Führungszeugnisse, Verträge und Handelsregisterauszüge.

Für beglaubigte Übersetzungen setzen wir entsprechend qualifizierte und allgemein beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer ein.

Ihr Angebot zur Übersetzung können Sie hier anfordern. 

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihr Dokument!

  • 0351 4828770

  • office@in-translations.com

Welche Dokumente übersetzen wir beglaubigt?

Personenstand & Behörden

Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Scheidungsurkunden
Sterbeurkunden
Meldebescheinigungen
Führungszeugnisse
Einbürgerungsunterlagen

Schule, Studium & Beruf

Schulzeugnisse
Abiturzeugnisse
Diplome
Bachelor-/Masterurkunden
Transcript of Records
Arbeitszeugnisse
Approbationsunterlagen

Unternehmen & Recht

Handelsregisterauszüge
Verträge
Vollmachten
Gerichtsurteile
Gesellschaftsunterlagen
Bescheinigungen

Beglaubigte Übersetzung

Fragen und Antworten

Hier erhalten Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen schnell und zuverlässig beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen, amtlichen Bescheinigungen, Handelsregisterauszügen, Verträgen und weiteren offiziellen Dokumenten.

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem entsprechend beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt. Mit Stempel und Beglaubigungsvermerk bestätigt der Übersetzer, dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigte Übersetzungen sind für viele Arten von Urkunden und offiziellen Dokumenten möglich. Dazu gehören zum Beispiel Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Führerscheine, Führungszeugnisse, amtliche Bescheinigungen, Handelsregisterauszüge, Verträge und Gerichtsdokumente.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Dokument beglaubigt übersetzt werden muss? Senden Sie es uns einfach zu – wir prüfen gern, welche Übersetzungsform für Ihren Zweck sinnvoll ist.

Für die Erstellung eines Angebots reicht in der Regel zunächst ein gut lesbarer Scan oder ein Foto des vollständigen Dokuments.

Ob für die eigentliche Übersetzung oder für die spätere Vorlage ein Original erforderlich ist, hängt vom Dokument und von den Anforderungen der jeweiligen Behörde oder Institution ab. Im Zweifelsfall empfehlen wir, dies vorab bei der empfangenden Stelle zu klären.

Die Bearbeitungszeit hängt von Sprache, Umfang und Art des Dokuments ab. Einzelne Urkunden oder Zeugnisse können häufig kurzfristig bearbeitet werden, umfangreichere Dokumente benötigen entsprechend mehr Zeit.

Wenn Sie uns Ihr Dokument zusenden, teilen wir Ihnen mit dem Angebot auch den möglichen Fertigstellungstermin mit.

Sie erhalten von uns ein Angebot und können die Übersetzung dann direkt online beauftragen. Je nach Wunsch kann eine beglaubigte Übersetzung nach Fertigstellung in unserem Büro in Dresden abgeholt oder per Post versendet werden.

Die Kosten richten sich unter anderem nach Sprache, Umfang, Art des Dokuments und gewünschtem Fertigstellungstermin. Deshalb erstellen wir für jedes Dokument ein individuelles Angebot.

Senden Sie uns einfach einen Scan oder ein gut lesbares Foto Ihres Dokuments. Sie erhalten anschließend ein unverbindliches Angebot mit Preis und Bearbeitungszeit.

Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von entsprechend öffentlich bestellten bzw. allgemein beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und sind für die Vorlage bei Behörden, Gerichten, Hochschulen und anderen Institutionen bestimmt.

Welche konkreten Anforderungen gelten, entscheidet jedoch immer die Stelle, bei der das Dokument eingereicht wird. Je nach Verwendungszweck oder Bestimmungsland können zusätzliche Anforderungen bestehen. Bitte klären Sie besondere Anforderungen vorab mit der Stelle, bei der das Dokument eingereicht wird, und teilen Sie uns diese bei Ihrer Anfrage mit.

Ob für Ihr Dokument zusätzlich eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist, hängt vom Verwendungszweck, vom Bestimmungsland und von den Anforderungen der Stelle ab, bei der Sie das Dokument einreichen.

Bitte klären Sie daher vorab direkt mit der zuständigen Behörde, dem Gericht, der Hochschule oder einer anderen empfangenden Stelle, welche Form der Beglaubigung benötigt wird.

Eine Apostille bzw. Legalisation bestätigt grundsätzlich die Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Wo sie beantragt werden kann, richtet sich unter anderem nach der Art und dem Ausstellungsort des Dokuments.

Allgemeine Informationen zu Apostille und Legalisation finden Sie beim Auswärtigen Amt. Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr

Eine Übersicht der zuständigen Apostille-Behörden in den einzelnen Vertragsstaaten bietet die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH). HCCH – zuständige Apostille-Behörden nach Ländern

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus Sachsen: Dafür verweist das Landgericht Dresden ausdrücklich auf die Landesdirektion Sachsen. Landesdirektion Sachsen – Beglaubigung von Urkunden

Notarielle Urkunden, gerichtliche Entscheidungen und Handelsregisterauszüge aus dem Landgerichtsbezirk Dresden: Hier ist das Landgericht Dresden zuständig. Auf der Seite gibt es auch direkt das Antragsformular. Justiz Sachsen

In 4 Schritten zum Angebot

Anfrage in-ts - Beglaubigte Übersetzungen

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