Die beglaubigte Übersetzung – Anforderungen und Demokratie
Wer Zeugnisse, Urkunden oder andere wichtige Dokumente an diversen Anlaufstellen vorlegen muss, benötigt eine Beglaubigung, um die Echtheit des Dokuments nachweisen zu können. Steht man mit ausländischen Behörden in Kontakt, reichen einfache Übersetzungen der Dokumente nicht aus – die beglaubigte Übersetzung wird erforderlich.
Das Problem dabei besteht darin, dass Notare bzw. das deutsche Konsulat lediglich urkundliche Dokumente in Originalsprache beglaubigen dürfen, nicht aber die jeweiligen Übersetzungen in eine andere Amtssprache. Für die beglaubigte Übersetzung ist ein öffentlich bestellter oder allgemein beeidigter Übersetzer notwendig, den Sie bei in unserem Übersetzungsbüro vorfinden können. Häufig verlangen ausländische Behörden allerdings noch Weiteres wie die Apostille oder Legalisation. Gerne klären wir Sie darüber auf, was es damit auf sich hat.
Apostille und Legalisation
Wer eine beglaubigte Übersetzung ausgestellt haben möchte, benötigt oft zudem eine Apostille oder Legalisation. Von einem deutschen Notar erstellte Beglaubigungen werden in der Regel im Ausland nicht anerkannt. Zusätzlich notwendig ist eine Apostille, das Echtheitszertifikat des Dokuments, welche von der übergeordneten Behörde angefertigt wird, die das Dokument erstellt hat. Im Anschluss können die Dokumente einschließlich Apostille übersetzt werden. Darüber hinaus fordern einige ausländische Behörden die Legalisation, die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Übersetzers. Diese wird vom gleichen Landgericht erstellt, das auch die Urkunde des Übersetzers ausgestellt hat und wird dem Dokument erst nachträglich beigefügt. Wenn auch Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Ob Zeugnisse, Gesellschaftsverträge, Zollbescheinigungen oder Jahresabschlüsse: Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse.
Bei Fragen für Sie da
Die beglaubigte Übersetzung hat Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich in einer unserer Filialen telefonisch oder per E-Mail beraten. Die jeweilige E-Mail-Adresse und Telefonnummer der gewünschten Filiale finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Unternehmen. Sehr gern können Sie auch direkt über unten stehendes Formular Ihre Anfrage an uns senden.