Beglaubigte Übersetzungen für wichtige Meilensteine der Unternehmensentwicklung

Übersetzung von Urkunden Juristische Übersetzung

Im Laufe des Lebens durchläuft fast jedes Unternehmen zwangsläufig ein oder mehrere Stationen, in denen beglaubigte Kopien erforderlich sind. Das ist nicht nur bei Bewerbungen für Ausschreibungen oder neue Märkte essentiell, sondern auch bei Verwaltungsgängen, in denen wichtige Dokumente wie Gewerbeanmeldungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Handelsregisterauszüge vorgelegt werden müssen. Mit einem Gang zum Notar oder zur Stadtverwaltung ist die Sache in der Regel erledigt. Komplizierter wird es, wenn beglaubigte Übersetzungen anderer Sprachen gefordert werden. In dem Fall sind häufig professionelle Helfer gefragt, die sich der Sache annehmen.

Beglaubigte Übersetzungen für alle Amtssprachen

Wir liefern unseren Kunden schnell und zuverlässig beglaubigte Übersetzungen ihrer Urkunden, Zeugnisse, amtlichen Bescheinigungen, Verträge und anderen Dokumenten und zwar für alle Amtssprachen weltweit. In unserem Übersetzungsbüro arbeiten wir mit Übersetzern zusammen, die von einem deutschen Gericht durch eine Vereidigung dazu ermächtigt wurden, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Da beglaubigte Übersetzungen in manchen Fällen sehr dringend benötigt werden, bemühen sich unsere Übersetzer stets, sie zügig innerhalb von 2-3 Werktagen zu liefern. Bei dringenden Terminen ist es ratsam, uns darüber bereits bei der ersten Anfrage in Kenntnis zu setzen.

Apostille und Legalisation

In der Regel werden von Notaren erstellte Beglaubigungen im Ausland nicht anerkannt. In diesen Fällen ist eine Apostille notwendig, ein Echtheitszertifikat, das die Dokumente beglaubigt und von der übergeordneten Behörde ausgestellt wird, die das jeweilige Dokument erstellt hat. Im nächsten Schritt werden die Dokumente einschließlich der Apostille übersetzt. Zusätzlich wird in manchen Ländern eine Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers erforderlich. Diese Legalisation wird im Anschluss an die Übersetzung von dem Landgericht auf das Papier gesetzt, das die Urkunde des Übersetzers ausgestellt hat.

Bei Fragen stets erreichbar

Beglaubigte Übersetzungen interessieren Sie? Für eine Beratung erreichen Sie uns in einer unserer drei Filialen in Dresden, Leipzig oder Erfurt telefonisch und per E-Mail. Die jeweilige E-Mail-Adresse und Telefonnummer der gewünschten Filiale finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Unternehmen.

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