Für Ihre Urkundenübersetzung nutzen Sie unseren Urkundenservice.

Urkunden und Beglaubigungen

Eine Urkundenübersetzung wird von den Behörden im Ausland oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist. Das gilt auch für ausländische Urkunden bei deutschen Behörden.

Urkundenübersetzung

Wir erstellen Ihnen von Ihren Dokumenten Übersetzungen mit einer Beglaubigung zur Vorlage bei Ämtern und Behörden in allen Amtsprachen weltweit. Unsere staatlich anerkannten Fachübersetzer sind von einem deutschen Gericht ermächtigt, Dokumente zu übersetzen und zu beglaubigen. Dazu ist es notwendig, dass Sie uns das Original des Dokumentes vorlegen.
Gern erstellen wir Ihnen dazu ein Preisangebot. Scannen Sie uns einfach Ihr Dokument ein und senden Sie es uns per Mail oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Büro.

Legalisation

Für manche Länder ist es notwendig, zusätzlich zur Beglaubigung der Übersetzung eine Legalisation der Unterschrift des Übersetzers einzuholen. Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor Anfertigung der Übersetzung, ob das für Ihr Dokument zutrifft. Das erspart Ihnen unnötige Kosten und Ärger, wenn eine Übersetzung ohne Legalistaion nicht anerkannt wird. Auskunft gibt Ihnen dazu die Stelle oder Behörde, der Sie Ihr Dokument vorlegen wollen.
Unter den weiterführenden Links finden Sie dazu weitere Informationen.

Apostille

Ein international angewandtes Beglaubigungsverfahren ist die Apostille. Die „Haager Apostille“ ist die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Sollten Sie für Ihr Dokument eine Apostille benötigen, muss diese VOR der Übersetzung auf dem Dokument sein.

Beeidigte Dolmetscher
Unsere öffentlich bestellten und staatlich geprüften beeidigten Dolmetscher unterstützen Sie bei Ihren Behördengängen, Notar- oder Anwaltsterminen.

Ermächtigte Übersetzer

Unsere staatlich anerkannten Übersetzer sind gerichtlich ermächtigt, Dokumente und Verträge zu übersetzen und zu beglaubigen.