Beglaubigung, Apostille, Legalisation

Ausländische Behörden akzeptieren nur eine beglaubigte Übersetzung vieler Urkunden

Während Notare bzw. das deutsche Konsulat nur urkundliche Dokumente in Originalsprache beglaubigen dürfen, darf ein öffentlich bestellter oder allgemein beeidigter Übersetzer nur die Übersetzung von Urkunden beglaubigen.
Ergänzend dazu müssen diese Dokumente oft mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden.

1.  Die beglaubigte Übersetzung von Urkunden

Übersetzte Dokumente, Verträge und Identitätsnachweise sind wichtige Dokumente, die von Behörden nur anerkannt werden, wenn die Übersetzung beglaubigt wurde. Beglaubigungen von Übersetzungen dürfen nur durch einen vom deutschen Landgericht vereidigten Übersetzer vorgenommen werden.
Dabei beglaubigt der Übersetzer seine Übersetzung anhand der Originale und garantiert deren Richtigkeit und Vollständigkeit mit einer Beglaubigungsformel, einem Stempel und seiner Unterschrift. Damit ist die Übersetzung ein amtlich anerkanntes Dokument.

Ein Beispiel:

Angenommen Sie benötigen einen Handelsregisterauszug für das Ausland. Sie lassen diesen im Freundeskreis übersetzen und danach notariell beglaubigen. Das ist nicht erlaubt! Im Normalfall werden notarielle Beglaubigungen von Übersetzungen im Ausland nicht anerkannt. Oftmals ist es sogar notwendig, dass die Übersetzungen zusätzlich zum Stempel des Übersetzers eine Apostille oder eine Legalisation erhalten.

2. Apostille und Legalisation – Was ist das und was ist was?

 Apostille und Legalisation führen immer wieder zu Verwirrung. Dabei gibt es eine ganz einfache Erklärung: Die Apostille ist das Echtheitszertifikat des Dokuments. Sie wird immer von der übergeordneten Behörde ausgestellt, die das Dokument erstellt hat. Eine Liste von Behörden für das Erteilen von Apostillen weltweit finden Sie hier.

Ein Beispiel:

Nehmen wir wieder den Handelsregisterauszug für das Ausland. Sie lassen die notariell beglaubigten Abschriften der Originale erstellen und möchten diese übersetzen lassen. Das wird nicht anerkannt! Im Normalfall werden von einem deutschen Notar erstellte Beglaubigungen im Ausland nicht anerkannt. Diese Dokumente müssen noch einmal durch eine Apostille beglaubigt werden. Erst danach werden die Dokumente einschließlich der Apostille übersetzt.

Unser Tipp:

Da die Regelung von Land zu Land unterschiedlich ist, muss bereits vor der Übersetzung geklärt werden, ob eine Apostille benötigt wird, da auch diese übersetzt werden muss. Erkundigen Sie sich also vor der Übersetzung, ob eine Apostille benötigt wird.

Ist das überall so?

In einigen Ländern ist zusätzlich zur Apostille eine Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers notwendig: die Legalisation. Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Übersetzers. Sie wird nur von dem Landgericht erstellt, das auch die Urkunde des Übersetzers ausgestellt hat und kommt erst NACH der Übersetzung auf das Dokument.

Unser Tipp:

Erkundigen Sie sich beim Landgericht oder bei der Botschaft, ob eine Legalisation für Ihr Dokument notwendig ist. So verschwenden Sie keine Zeit.

Für welche Dokumente benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

Dokumente von Firmengründungen, Behördengänge, Bewerbungen, Zeugnisse, Geburtsurkunden, Identitätsnachweise oder Gerichtsverhandlungen gehören zu den Dokumenten, die beglaubigt werden müssen. Dazu können gehören:

  • Zeugnisse
  • Gesellschafterverträge
  • Klageschriften
  • Gerichtsurteile
  • Handelsregisterauszüge
  • Verträge
  • Versicherungsbescheinigungen
  • Medizinische Atteste
  • Jahresabschlüsse
  • Anwaltsschreiben
  • Zollbescheinigungen

Lesen Sie hier mehr zum Thema Beglaubigungen.

Nutzen Sie für Ihre beglaubigte Übersetzung von Urkunden und Dokumenten unseren Urkundenservice! Teilen Sie uns bereits vor der beglaubigten Übersetzung mit, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen.

Hilfreiche Links zum Thema Beglaubigung, Apostille und Legalisation

Wenn Sie Fragen zu zur beglaubigten Übersetzung, Apostille und Legalisation haben, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.


(Bild: © Blumenstock / Fotolia)

HIER ANGEBOT ANFORDERN!

Maximale Dateigröße: 516MB