Wann ist eine Übersetzung beglaubigt übersetzt?

Von beeidigten Übersetzern, beglaubigten Dokumenten und mehr…

  • Was unterscheidet einen beeidigten Übersetzer von einem Fachübersetzer?
  • Wann ist eine Übersetzung beglaubigt?
  • Wann benötigt man eine beglaubigte Übersetzung?

Eine Frage, die wir nahezu bei jeder Übersetzungsanfrage für rechtliche Dokumente stellen – ob nun am Telefon oder im Onlineformular – ist die Frage nach der Beglaubigung. Doch was hat dieses  „beglaubigt übersetzt“ zu bedeuten und wie unterscheidet sich eine beglaubigte Übersetzung von einer „normalen“ Übersetzung?

Fachübersetzer oder beeidigter Fachübersetzer?

Sowohl ein Fachübersetzer als auch ein beeidigter Fachübersetzer werden in ihrem jeweiligen Spezialisierungsbereich gründliche und hochwertige Qualität liefern. Ein Fachübersetzer erstellt Ihnen eine genaue und originalgetreue Übersetzung. Für rechtliche Dokumente werden jedoch oftmals von Ämtern oder offiziellen Stellen beglaubigte Übersetzungen angefordert. Was also unterscheidet eine normale Übersetzung von einer, die beglaubigt ist?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine von einem beeidigten Übersetzer ausgestellte Sprachübertragung. Dieser hat, genau wie sein nicht beeidigter Kollege, einen erfolgreichen Studienabschluss oder einen anderweitig staatlich anerkannten Übersetzerabschluss und ist in der Regel auf einen oder mehrere Fachbereiche spezialisiert.beglaubigt

Damit ein Übersetzer jedoch eine Beglaubigung ausstellen kann, muss dieser zudem öffentlich bestellt und beeidigt werden und dies erfolgt durch eine im jeweiligen Bundesland zuständige Stelle. In Sachsen, speziell in Dresden, ist diese das Oberlandesgericht. Die Einrichtung, welche diese Bestellung und Beeidigung vornimmt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Auch der Umfang der Beeidigung ist dabei je nach Bundesland variabel. Während in dem einen Land die Gültigkeit vom Wohnort des Übersetzers die Benutzung der Beeidigung nicht beeinflusst, muss in einem anderen Land die Wohn- und Arbeitsniederlassung in der jeweiligen Gegend verortet sein.

Allen einig ist der Fakt, dass der beeidigte Übersetzer an Eides statt die genaue sowie inhaltlich und fachlich korrekte Übersetzung der ihr oder ihm vorliegenden Texte zusagt. Das befähigt ihn dann auch, den entsprechenden Stempel unter die übersetzten und zu beglaubigenden Dokumente zu setzen. Mit dem Stempel des Übersetzers wird die korrekte sprachliche Übertragung des Ausgangstextes bescheinigt. Ist das gegeben, haben Sie eine beglaubigte Übersetzung erhalten, welche von Ämtern und anderen Einrichtungen akzeptiert wird. Und dabei ist es dann wieder egal, wo der Übersetzer seine Beeidigung erhalten hat. Die Übersetzung wird bundesweit anerkannt.

ACHTUNG: Die Beglaubigung gilt nur für die Übersetzung, nicht jedoch für eine Echtheitsprüfung der vorgelegten Ausgangstexte oder Urkunden! Für eine Echtheitsüberprüfung der Zeugnisse, Urkunden oder anderen offiziellen Dokumenten ist ein Übersetzer nicht zuständig. Hierfür benötigen Sie eine Apostille oder eine Beglaubigung durch einen Notar.

Woran erkennen Sie eine beglaubigte Übersetzung? 

Wenn ein Übersetzer eine seiner Spracharbeiten beglaubigt, benötigt er das Originaldokument, das in eine andere Sprache zu übertragen ist. Von diesem wird eine Kopie angefertigt, die sicher an Ihrer gewünschten Übersetzung angeheftet oder anderweitig angebracht wird. Ein Stempel und die Unterschrift des Übersetzers bestätigen die inhaltliche Korrektheit der Übersetzung. Dieser Stempel und die Unterschrift sind zudem auch bei der vereidigenden Stelle hinterlegt, sodass auch die Ämter und Justizstellen die Rechtmäßigkeit der Beglaubigung prüfen können. Oftmals findet sich in diesem Stempel oder auf dem übersetzten Dokument auch ein schriftlicher Beglaubigungsvermerk.


Beispiele für den Einsatz beglaubigter Übersetzungen

Wann aber ist eine beglaubigte Übersetzung wirklich nötig? Generell kann man sagen, dass Dokumente aus anderen Sprachen, die eine Rechtswirksamkeit vor Gerichten erhalten sollen, wie etwa Verträge, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Handelsregisterauszüge oder andere Urkunden, dann auch eine beglaubigte Übersetzung benötigen. Zudem kann es bei Ausschreibungen und öffentlichen Bewerbungen nötig sein, beglaubigte Übersetzungen der Dokumente beizufügen. Fragen Sie hierfür bei den Stellen nach, an die Sie die übersetzten Dokumente senden wollen und prüfen Sie, ob eine Beglaubigung benötigt wird. Gern helfen wir Ihnen bei der Wahl eines geeigneten beeidigten Übersetzers für Ihr Anliegen. Fragen Sie uns an! Ein Formular finden Sie unter dem Infokasten.

beglaubigt

Zusammenfassung:

Beglaubigte Übersetzungen: 

Bestätigen, dass der Inhalt der Übersetzung dem Original entspricht. Eine beglaubigte Übersetzung kann nur von einem von offizieller Stelle berufenen und vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Im übersetzten Dokument finden Sie die Beglaubigung in Form eines Stempels, eines Beglaubigungsvermerks und der Unterschrift des vereidigten Übersetzers.

Überbeglaubigte Übersetzungen: 

Nachdem eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer in die Zielsprache übertragen worden ist, wird beim zuständigen Landgericht eine Überbeglaubigung zur Überprüfung eingeholt. Diese bescheinigt dann, dass der gewählte Übersetzer bei dem entsprechenden Oberlandesgericht/Landgericht vereidigt worden ist. Es wird also die Beeidigung des Übersetzers rechtswirksam bestätigt.

Apostillen:

Eine Apostille bescheinigt die Echtheit der vorgelegten öffentlichen Urkunde bzw. der vorgelegten Unterschriften und Stempel oder Siegel auf ihr. Eine Apostille kann NICHT durch einen Übersetzer vorgenommen werden, da dieser die Echtheit eines Orignals schwerlich prüfen kann bzw. darf. Apostillen kann man im Rechtsverkehr nur in dem Land ausstellen lassen, aus welchem das Original stammt. Diese Echtheitsbescheinigung hat den internationalen Handel stark vereinfacht. 


(Bilder: pixabay)

HIER KÖNNEN SIE EIN ANGEBOT ANFORDERN!

 

Maximum file size: 516MB